Seniorenunion zu Gast im Amtsgericht
 
Wofür ist denn eigentlich das Amtsgericht zuständig? Dieser Frage ging die Seniorenunion Rottal-Inn bei einem Besuch im Amtsgericht Eggenfelden nach. Dort empfing Arbeitsgerichtsdirektor Dr. Franz Lichtnecker begrüßt die Senioren und stellte das Amtsgericht vor. Im Amtsgericht werden ja nicht nur Gerichtsverhandlungen abgehalten, das Amtsgericht hat jede Menge anderer Aufgaben. Am bekanntesten ist das Grundbuchamt. Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuches betraut ist. Die Grundbuchämter überwachen die Richtigkeit der Eintragungen in das Grundbuch. Weitere Aufgaben im Zivilrecht sind die Führung des Handelsregisters, den Genossenschaftsregisters und auch den Vereinsregisters und das Güterrechtsregister. Entscheidungsbefugt sind ja nach Sache der Einzelrichter, der Rechtspfleger oder der Urkundsbeamte des Amtsgerichtes. Bei bürgerlichen Streitigkeiten ist die Zuständigkeit bis einem Streitwert von 5000.00 Euro zuständig. Tätig wird das Amtsgericht auch als Vollstreckungsgericht bei Zwangsversteigerungen, in Insolvenzverfahren sowie als Nachlassgericht und Vormundschaftsgericht.
In Strafsachen ist das Amtsgericht zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als 4 Jahren zu erwarten ist. Ist eine Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren zu erwarten ist das beim Amtsgericht gebildete Schöffengericht zuständig. Beim anschließenden Rundgang durch das Amtsgericht wurden auch die Sicherheitsvorschriften vorgestellt.